Der Entscheidung für einen Kleingarten sollten gründliche Überlegungen voraus gegangen sein. Denn wie alles im Leben hat auch das Pachtverhältnis in einer Kleingartenanlage zwei Seiten. So ist der günstige Pachtzins, von dem wir als gemeinnütziger Verein profitieren, unbedingt an die kleingärtnerische Nutzung der Fläche gebunden.

Diese ist im Bundeskleingartengesetz, in der Rahmenkleingartenordnung des Landes Sachsen sowie der Stadt Dresden geregelt. Die Einhaltung dieser Bestimmungen garantiert uns den Erhalt der Gemeinnützigkeit und damit den Bestand der Kleingartenanlage. Jeder Verstoß kann die Existenz der gesamten Vereinsgemeinschaft gefährden. In der Anwendung dieser Regeln stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

 

Weiterhin ist das Pachtverhältnis an eine Mitgliedschaft in unserem Kleingartenverein gebunden, aus der sich Rechte und Pflichten für Sie ergeben. Diese sind in unserer Vereinssatzung festgelegt.

 

Vor der Entscheidung für einen Kleingarten sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

 

- Habe ich Zeit für die Pflegearbeiten und bin ich körperlich dazu in der Lage?

- Bin ich dazu bereit, mich in die Vereinsgemeinschaft einzubringen und evtl.

  auch Verantwortung in der Vorstandsarbeit zu übernehmen?

- Kann ich die laufenden Kosten für die Bewirtschaftung der Parzelle finanzieren?

 

Unsere aktuelle Vereinssatzung sowie die Regelungen/Gesetze zur kleingärtnerischen Nutzung stehen Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung.